CDU Kirchhundem

Haushaltsrede des CDU-Fraktionsvorsitzenden

Haushaltsrede der CDU Kirchhundem zum Haushaltsjahr 2017
Sehr geehrte Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren des Rates und der Verwaltung,
sehr geehrte Zuhörer,

das Ergebnis des Haushalts 2017 wird insbesondere aufgrund von
Gewerbesteuermehreinnahmen und Minderausgaben im Bereich der Unterbringung der Flüchtlinge deutlich besser ausfallen als geplant. Anstatt des in Höhe von 1,2 Mio Euro geplanten Defizits wird das Ergebnis des Haushalts 2017 mit einem positivem Saldo knapp über der „schwarzen Null“ abschließen. Dafür ist in erster Linie die zum Plan im Ergebnis fast
1,5 Mio Euro höhere Gewerbesteuer verantwortlich. Dafür bedanken wir uns bei den Unternehmen und Gewerbetreibenden unserer Gemeinde.

Trotz dieses guten Jahresergebnisses wird der Haushalt der Gemeinde Kirchhundem für 2018 im Ergebnisplan nach der 3. Veränderungsliste ein Defizit von über 2 Mio Euro ausweisen. Ein Defizit wie seit längerer Zeit nicht mehr, trotz der für Kirchhundemer Verhältnisse sehr hohen  Gewerbesteuererträge. Zum Ausgleich muss die Ausgleichsrücklage bzw. die allgemeine Rücklage in Anspruch genommen werden. Eine Kreditaufnahme ist nicht vorgesehen.

Ein Blick in die kommenden Jahre zeigt, dass im Ergebnisplan weiterhin durchgängig Defizite erzielt werden. Zwar bleibt uns nach jetzigem Stand die Aufstellung eines erneuten Haushaltssicherungskonzepts (noch) erspart. Aber durch den stetigen Ressourcenverbrauch sinken unser Eigenkapital und damit auch unsere Handlungsfähigkeit. Insofern besteht kein Spielraum, im Rahmen der Haushaltssicherung geschlossene Fördertöpfe jetzt wieder zu öffnen.

Mitverantwortlich für diese Situation sind auch die Rahmenbedingungen für die Verteilung der Finanzmittel zwischen den staatlichen Ebenen Bund, Länder und Kommunen. Um immer mehr Aufgaben erledigen zu können, müssten die Kreise, Städte und Gemeinden viel besser und nachhaltiger ausgestattet werden, als es aktuell der Fall ist.

Als Beispiel nenne ich hier das Flüchtlingsaufnahmegesetz, wonach die Gemeinden für aufgenommene Flüchtlinge grundsätzlich vom Land pauschalierte Kostenerstattungen erhalten. Aber für nur noch geduldete Flüchtlinge bzw. ausreisepflichtige Flüchtlinge endet die Kostenerstattung des Landes nach drei Monaten. Wenn man die gegenwärtige Zahl der
geduldeten Flüchtlinge, für die es keine Erstattung durch das Land gibt, mit den Daten aus der Kostenermittlung für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen multipliziert, dann ergibt sich ein Betrag von mehr als 1,4 Mrd. Euro pro Jahr für die Kommunen, der nicht gedeckt ist. Hier werden sich gewaltige zusätzliche Belastungen auf der kommunalen Ebene und damit für die Gemeinde Kirchhundem ergeben. Um die Städte und Gemeinden nicht zu überfordern, muss sich diese Situation dringend ändern.

Wir begrüßen es, dass die Hebesätze der gemeindlichen Steuern nicht angehoben werden. Es darf aber nicht in Vergessenheit geraten, dass wir im Rahmen der Beratungen über die drastischen Erhöhung der Hebesätze vor 3 Jahren (Grundsteuer A 280 %, Grundsteuer B 560 % und Gewerbesteuer 440 %), um aus der Haushaltssicherung zu gelangen, signalisiert
haben, bei wieder besseren finanziellen Bedingungen auch über eine Senkung der Steuersätze nachzudenken. Der Haushalt 2018 bietet dazu aufgrund der wieder sehr angespannten Haushaltslage leider noch nicht die Gelegenheit. Aber wir dürfen die Überlegungen zur Reduzierung der  Steuerbelastung für unsere Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmer nicht dauerhaft ausblenden.

Seit vielen Jahren fordert die CDU-Fraktion, die gewerbliche Entwicklung und die Ausweisung von Wohnbauflächen voranzutreiben. Benötigt werden aber nicht nur Gewerbeund Wohnbauflächen, benötigt werden auch bezahlbare Wohnungen, die aktuell kreisweit und auch in Kirchhundem nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen. Benötigt wird auch der Ausbau der B 517 zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur. Wir appellieren daher an die Grundstückseigentümer, sich dem Verkauf der für den Ausbau  benötigten Flächen nicht zu verschließen, damit nicht ein zeit- und kostenaufwendiges Planungsfeststellungsverfahren durchgeführt werden muss.

Zumindest bezüglich der Erweiterung von gewerblichen Flächen gibt es zwischenzeitlich erste Ansätze für realisierbare Lösungen. Wir brauchen die zusätzlichen Flächen jetzt und nicht erst in 10 Jahren. Daher müssen die begonnenen Aktivitäten forciert werden. Dafür benötigen wir im Haushalt aber auch mehr Flexibilität und Spielräume.

Im Haushaltsentwurf 2018 und in der Haushaltssatzung sind keine
Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen sind im  Finanzplan des Haushaltsplans bei einzelnen Investitionen betragsmäßig gesondert ausgewiesene Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die erst in künftigen Haushaltsjahren zur Leistung von Ausgaben führen. Sie dienen der Wahrung des Fälligkeitsprinzips. Damit wird für die Verwaltung die Flexibilität geschaffen und Handlungsspielräume eröffnet. Damit können Ausschreibungen für bestimmte Projekte frühzeitiger als bisher durchgeführt werden, ohne auf die Genehmigung des Haushalts zu warten.

• Daher stellen wir den Antrag, in den Haushalt 2018 (Finanzplan) und den
Folgehaushalten sowie in § 3 der Haushaltssatzung wieder
Verpflichtungsermächtigungen gem. § 85 Gemeindeordnung NRW aufzunehmen. In Abstimmung mit der Verwaltung beantragen wir, dass in § 3 der Haushaltsatzung Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 265.000 Euro ausgewiesen werden. Bei den Investitionsmaßnahmen im Finanzplan werden bei der Maßnahme „Ausbau In der Gade“ Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 140.000 Euro, bei der
Maßnahme „Stützmauer Gübecke“ Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 125.000 Euro eingestellt.

Sehr kritisch betrachten wir das Verfahren um die Erweiterung des Stellenplans 2018, der in der ersten Fassung, die im Rat im Dezember 2017 vorgelegt wurde, die Erweiterung einer Stelle vorsah und nunmehr insgesamt um 5 Stellen mit einem jährlichen Personalkostenaufwand von 260.000 Euro erweitert werden soll.

Das vom Bürgermeister zur Verabschiedung des Haushalts und Stellenplans 2018 gewählte Verfahren hat uns sehr irritiert. Es ist nicht ein Zeichen von Wertschätzung der ehrenamtlichen politischen Arbeit in den Ausschüssen, wenn an diesen nach der Gemeindeordnung und unserer Zuständigkeitsordnung zu beteiligenden Gremien vorbei
ohne öffentliche inhaltliche Debatte nur noch rein formal der Rat die Ideen und Vorstellungen des Bürgermeisters ohne inhaltliche Debatte „abnickt“.

Dass auch die Betriebsleitung dem Betriebsausschuss und dem Rat Ende 2017 Wirtschaftspläne und Gebührensatzungen zur Verabschiedung vorlegt, obwohl anscheinend da schon klar war, dass die Wirtschaftspläne nicht alle notwendigen Personalaufwendungen enthalten und auch die Gebührenkalkulation für den Bereich Abwasser diese Personalaufwendungen für 3 zusätzliche Vollzeitstellen mit einem jährlichen über den Gebührenhaushalt zu finanzierenden Personalkostenaufwand von 140.000 Euro nicht enthalten, macht uns ebenfalls nachdenklich.

Die Erkenntnisse aus den Gefährdungsbeurteilungen für den Kanalbetrieb liegen seit Mai 2017 vor, insofern bestand ausreichend Zeit, sich konzeptionell darauf auszurichten.

Über die Stellenplanerweiterungen um zusätzlich 4 Stellen wurden wir aber nicht über eine öffentliche Vorlage für die politischen Gremien unterrichtet, sondern zunächst nur über einen internen Vermerk der Verwaltung für die nichtöffentliche Sitzung des Ältestenrates am 17.01.2018, über dies es bis heute keine Niederschrift gibt.

Was soll das? Warum diese Intransparenz, die unnötige und vermeidbare Irritationen in der Politik und der Öffentlichkeit hervorgerufen hat?

Nach Insistieren der CDU-Fraktion wurde dann doch der Haupt- und Finanzausschuss am 25.01.2018 formal mit der im Nachgang zur Einladung erstellten öffentlichen Vorlage als sogenannte 2. Ergänzungsvorlage mit den Informationen über die geplanten zusätzlichen Stellenplanerweiterungen beteiligt und damit wir als Gemeinderat in die Lage versetzt, heute
einen rechtlich nicht angreifbaren Beschluss über den Haushalt und den Stellenplan zu fassen.

Dass wir auf neue Aufgaben, neue Entwicklung bzw. neue Herausforderungen reagieren müssen, ist für uns selbstverständlich. Nicht selbstverständlich ist aber für uns, dass die Antwort darauf ausschließlich nur in der Bereitstellung zusätzlicher personeller Ressourcen gesehen wird. Dieser Weg ist eine von mehreren Alternativen, wie z.B. Wahrnehmung von
Aufgaben durch beauftragte Dritte oder Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit.

Seit Jahren weisen wir auf die Notwendigkeit der interkommunalen Zusammenarbeit hin. Alle unsere diesbezüglichen Anträge und Prüfaufträge sind ins Leere gelaufen. Wir werden aber nicht locker lassen, heute dazu aber keine Anträge stellen. Uns freut, dass zumindest einer der sieben Bürgermeister im Kreis Olpe die Chancen und die damit einhergehenden
Synergieeffekte einer interkommunalen Zusammenarbeit mit uns teilt. Der Bürgermeister der Stadt Drolshagen, Uli Berghoff, hat sich in der letzten Sitzung des Stadtrates laut Siegener Zeitung vom 03.02.2018 zu dem Thema wie folgt geäußert: „Es sind dicke Bretter, die wir da zu bohren habe. Aber ich werde nicht locker lassen. Es brächte für uns und die Nachbarkommunen enorme Einsparungen mit sich, wenn wir verschiedene Bereiche wie Personalabteilung und Finanzbuchhaltung, die das Gleiche tun, zusammenlegen. Und ich bin mir sicher, dass wir da zu einem Erfolg kommen“.

Die entscheidende Frage ist dabei, welcher Weg der Aufgabenwahrnehmung der wirtschaftlichste und damit der Weg mit dem von den Bürgerinnen und Bürger über Gebühren und Steuern zu finanzierenden geringsten Aufwand ist.

• Daher stellen wir den Antrag, dass die im Stellenplanentwurf neu ausgewiesenen 2 Stellen der EG 6 für die Kanalbewirtschaftung mit einer Besetzungssperre bis 30.06.2018 bzw. bis zu dem Zeitpunkt versehen werden, zu dem mittels einer Wirtschaftlichkeitsanalyse geklärt ist, dass die Aufgabenwahrnehmung mit eigenem Personal wirtschaftlicher ist als die Alternativen "Aufgabenwahrnehmung durch beauftragte Dritte" (aktuelle Lösung), "Aufgabenwahrnehmung durch interkommunale Zusammenarbeit", "Aufgabenwahrnehmung des gesamten Betriebs des
Abwassernetzes durch einen zu beauftragenden Dritten" (z.B. Ruhrverband oder Aggerverband) oder "Verkauf des gesamten Abwasserkanalnetzes".

Erlauben Sie mir an dieser Stelle zu den Plänen des Bürgermeisters zum Verkauf des Abwasserkanalnetzes und Betrieb des Abwasserkanalnetzes durch den Ruhrverband, über die in der Presse berichtet wurde und über die weder der Betriebsausschuss als zuständiger Fachausschuss noch der Gemeinderat informiert war, einige Anmerkungen:

Erstmal hört es sich ja verlockend an, für etwas wie das Kanalnetz, das sowieso nur Kosten erzeugt, auch noch Geld beim Verkauf zu bekommen. Ein zu beachtendes Kriterium ist, wie sich die Kosten für den Bürger im Rahmen der Abwassergebühren dadurch entwickeln.

Wenn der Ruhrverband (RV) für das Kanalnetz etwas bezahlt, wird er sich das über Gebühren beim Bürger wiederholen. Dem Jahresabschluss des RV kann man entnehmen, dass die Fremd-Kanalnetze über die 100%-Tochterfirma RGW Ruhr-Wasserwirtschafts-Gesellschaft gebündelt betrieben werden. Der RV hebt im Geschäftsbericht explizit hervor,
dass es durch diese neuen Aktivitäten in den 3 Kommunen nicht zu einer Belastung der anderen Verbandsmitglieder kommt.

Die anstehenden Investitionen in unser Kanalnetz müssen also weiterhin von den Bürgerinnen und Bürgern in Kirchhundem gestemmt werden. Die Gebühren erhält dann nicht mehr die Kommune sondern der RV. ... und der RV wird sich dabei ja auch Vorteile ausrechnen, sonst würde er nicht versuchen den neuen Geschäftszweig weiter auszubauen.

Ein Ruhrverband wird sich z.B. die 20 Mio Euro, die er für den Erwerb des Kanalnetzes an die Stadt Schmallenberg gezahlt hat, zusätzlich zum Betriebsaufwand in den 20 Jahren zurückholen müssen. Wenn man bedenkt, dass 20 Mio. EUR ohne Kapitaldienst 1 Mio. jährlich zusätzlich zum Betriebsaufwand bedeuten, kann ich mir nicht vorstellen, dass dies
ohne Erhöhung der Einnahmen sprich Gebühren möglich sein wird. Sollte die Übergabe der kompletten Versorgungsaufgabe inklusive Vermögensverwaltung wirtschaftlich vorteilhaft erscheinen, muss das Angebot langfristige Garantien für die Gebührenentwicklung enthalten.

Was auf jeden Fall interessant sein kann und im Rahmen der von uns beantragten Wirtschaftlichkeitsanalyse ja auch zu prüfen ist, ist die komplette Betriebsführung (ohne Vermögensverwaltung) an den RV bzw. die RWG Ruhr-Wasserwirtschafts-Gesellschaft als Dienstleistung zu vergeben. Netze können in größeren Einheiten besser bewirtschaftet werden und Synergien zwischen Abwassernetzen und Anlagen können auch noch realisiert
werden. Das alles muss aber für eine laut Bürgermeister Reinéry Mitte des Jahres zu treffende Entscheidung objektiv mit Zahlen hinterlegt werden. Basis dafür ist eine objektive Bewertung der Gebührenentwicklung bei einem Weiterbetrieb durch die Gemeindewerke. Dazu ist eine nachhaltige Bewertung der Netzsubstanz und der Entwicklung des Investitionsaufwand und der Betriebsaufwendungen notwendig. Diese sollte nicht vom Ruhrverband oder einen von ihm beauftragten Dritten erfolgen. Daran können dann ggf. Angebote des RV gespiegelt werden - sowohl für eine Betriebsführung als auch für eine komplette Übernahme der Abwasserentsorgungsaufgabe durch den RV.

Entscheidende Fragen bei der Bereitstellung zusätzlicher personeller Ressourcen sind, was für Ziele sollen konkret erreicht werden, was macht den Erfolg dieser Stellen aus, woran kann ich den Erfolg der geleisteten Arbeit und des zusätzlichen Ressourcenaufwands ablesen. Vielfach wird vermeintlich die Bereitstellung von Personal für eine Aufgabe als das
Ziel genannt, was jedoch nur eine Maßnahme zur Zielerreichung darstellt.

Für die im Stellenplan zusätzlich auszuweisende Sozialarbeiterstelle der EG 9b für die Integrationsarbeit mit den Migranten, die bisher in erster Linie von Bürgerinnen und Bürgern mit großem Engagement wahrgenommen wurde und nun von einer hauptamtlich agierenden sozialpädagogischen Fachkraft erfolgen soll, gibt es noch keine Stellenbeschreibung und kein Integrationskonzept, aus dem u.a. die Schnittstelle zur Integrationsarbeit des
Kommunalen Integrationszentrum des Kreises und der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe beschrieben ist.

• Daher stellen wir den Antrag, diese Stelle im Stellenplan mit einer Befristung für zunächst 2 Jahre zu versehen.

Die im Stellenplan zusätzlich ausgewiesene EG-8-Stelle für den Bereich
Niederschlagswasser dient dem Ziel der Herstellung der Gebührengerechtigkeit, ein Ziel, auf das wir seit Jahren immer wieder hingewiesen haben.

• Dieser Stellenausweisung stimmen wir zu mit der Maßgabe, dass geprüft wird, ob eine interkommunale Flächenerfassung mittels neuer digitaler Techniken angezeigt ist, und dass bei den künftigen Haushaltsberatungen jeweils die Notwendigkeit des Stellenumfangs überprüft wird.

Die Entwicklung, die immer mehr in den Fokus rückt, die unsere Lebens- und Arbeitswelt, insbesondere auch die Arbeit der Kommunalverwaltungen und die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern in den nächsten Jahren grundlegend und umfassend verändern wird, ist die Digitalisierung.

Die Menschen machen heute in den verschiedensten Bereichen des alltäglichen Lebens Erfahrungen mit digitalen Medien. Sei es beim Homebanking, der Benutzung diverser Apps auf Smartphone und Tablet. Nach einer Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PriceWaterHouseCoopers GmbH (PWC) aus Oktober 2017 zum Thema „Digitalisierung aus der Bürgerperspektive“ greift heute bereits zwei Drittel der Bevölkerung auf Online-Lösungen zurück. 90 % der Bürgerinnen und Bürger möchten danach digitale Verwaltungslösungen in Zukunft verstärkt nutzen. Insbesondere wünschen sich Bürgerinnen und Bürger ein behördenübergreifend vernetztes, digitales Bürgerkonto und würden dies auch nutzen, um alltägliche Verwaltungsangelegenheiten zu erledigen. Die Bürgerinnen und Bürger haben also ganz konkrete Erwartungen an einen digitalen Zugang zu den Leistungen einer Verwaltung und den Zugriff auf öffentliche Daten – Erwartungen, denen die kommunalen Verwaltungen sehr schnell nachkommen müssen.

Bund und Land haben hierauf reagiert und gesetzliche Grundlagen für ein E-Government geschaffen. Das am 16.07.2016 in Kraft getretene E- Government Gesetz regelt das elektronische Verwaltungshandeln von Behörden und ist gewissermaßen die Basis für die Digitalisierung der Verwaltung.

Auch wenn das E-Government- Gesetz aus verfassungsrechtlichen Gründen keine unmittelbare Geltung für die Kommunen hat, ist aber z.B. der Austausch von Akten auf elektronischem Wege zwischen Landesbehörden und Kommunen bis zum 01. Januar 2022 zu gewährleisten, so dass das Gesetz mittelbar auch die Kommunen erfasst und entsprechend zu berücksichtigen ist.

Beim E-Government geht es um eine digitale und medienbruchfreie Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern, Antragstellern, Leistungsempfängern und Anfragenden sowie um das Bereitstellen digitaler, maschinell lesbarer Daten.

Der klassische „Gang zum Amt“ entfällt; viele Behördengänge werden zukünftig online erledigt. Sowohl auf Bundesebene als auch auf Landes- und kommunaler Ebene werden in Studien erhebliche Kosteneinsparungspotentiale durch den Einsatz von E-Government genannt.
Im Bereich der Kommunalverwaltungen wurde bereits vor 10 Jahren untersucht, welche Kosteneinsparungspotentiale der Einsatz von E-Government-Lösungen (Elektronische Akte, Dokumentenmanagement, E-Payment usw.) ermöglicht. Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) und die Beratungsgesellschaft Bitconsult haben dazu eine Studie „Effizientes E-Government“ erstellt. Bei dem Vergleich vom Ist- zum Soll-Modell sind dabei erhebliche Einsparpotentiale von bis zu 40 Prozent durch den Wegfall oder die Automatisierung von (Arbeits-)Prozessschritten ermittelt worden.

Diesen Herausforderungen müssen wir uns stellen, die damit verbundenen Chancen zur Aufwandsminderung müssen wir nutzen. Produkte und Prozesse, Strukturen und Abläufe sind vor diesem Hintergrund zu analysieren und da, wo es möglich und sinnvoll ist,
anzupassen oder neu zu gestalten.

Digitalisierung ist ein dynamischer und entwicklungsoffener Prozess. Diesen Prozess zu gestalten, ist eine zentrale Herausforderung für Verwaltung und Politik in den nächsten Jahren. Aber vor allem sind wir, die Kommunen und damit die Gemeinde Kirchhundem gefragt, denn hier vor Ort finden die meisten Verwaltungskontakte statt.

Dies können wir nur gemeinsam und interkommunal mit der Südwestfalen IT umsetzen. Die Fusion der ehemaligen Datenzentralen KDVZ Citkomm in Hemer und KDZ – Westfalen- Süd zur neuen Südwestfalen – IT und damit zum größten IT- Dienstleister in NRW kommt zur rechten Zeit. Damit haben wir uns hoffentlich einen starken Partner geschaffen auf dem Weg
in die digitale Verwaltung.

Die CDU-Fraktion unterstützt ausdrücklich das Vorhaben der Verwaltung, die Gemeinde Kirchhundem zukunftsfähig zu machen. Dafür muss nicht nur der Breitbandausbau weiter forciert werden, dafür muss aber auch die Verwaltung stärker als bisher sich den Themen Digitalisierung und e-Government widmen.

Digitalisierung und das e-Governement sind jedoch kein Selbstzweck, sie sind keine Visionen und Ziele, sondern Maßnahmen zur Erreichung von Zielen. Das Ziel kann nur lauten, mit der Digitalisierung durch Bürokratieabbau die Prozesse bürgernäher und wirtschaftlicher zu gestalten, letztlich die von den Bürgerinnen und Bürgern über die Steuern finanzierten Aufwände im Ergebnisplan unseres Haushalts zu reduzieren.

Wie so etwas konkret aussehen kann, kann man an dem kleinen Bundesland Bremen aufzeigen. Dort verfolgt man das Ziel, frisch gebackenen Eltern es zu ermöglichen, mit einer einzigen Unterschrift bereits im Krankenhaus die Auszahlung von Kindergeld und Elterngeld sowie die Ausstellung einer Geburtsurkunde zu veranlassen.

Wenn diese Entwicklung bzw. die Erreichung dieser Ziele nicht mit Unterstützung externer Dritter und/oder in Zusammenarbeit mit anderen Kommunen, nicht durch Leistungen der Südwestfalen IT und im Rahmen der Aktivitäten der Regionale 2025 erfolgen kann, sondern nur mit eigenem zusätzlich bereit zu stellendem Personal, dann erfährt auch dies die Unterstützung der CDU-Fraktion, verbunden mit der Hoffnung, dafür auch geeignetes, qualifiziertes Personal zu finden. Das dürfte nicht leicht sein, da das Fachkräfteproblem auch bei den öffentlichen Verwaltungen angekommen ist.

Da der Bürgermeister für die Aufgabe der Koordinierung der Digitalisierung der Verwaltung mit der Einführung eines Geodatenmanagements und eines Grafikinformationssystems auf die Kompetenz bewährter Kräfte im eigenen Haus zurückgreifen kann, kann sich die Verwaltung diesen Aufgaben ohne lange Einarbeitungs- und Eingewöhnungsphase eines Mitarbeiters von außen widmen. Dass für die von diesem Mitarbeiter bisher wahrgenommenen Aufgaben zusätzliches Personal bereitgestellt werden muss, steht für uns außer Frage.

Welche Profession für die Aufgabenerledigung benötigt wird, obliegt nicht der Entscheidung des Rates, sondern muss vom Bürgermeister im Einvernehmen mit dem zuständigen Fachbereichsleiter entschieden werden. Faktisch benötigen wir dafür jedoch keine Stellenerweiterung, da seit längerer Zeit eine Verwaltungsstelle der Bes.-Gruppe A 11 in der
Kämmerei unbesetzt ist, die dort nach erfolgten organisatorischen Maßnahmen nicht mehr benötigt wird.

• Daher stellen wir den Antrag, die im Stellenplan im Produkt Finanzen ausgewiesene Stelle der Bes.-Gruppe A 11 zu streichen.

Fazit:
Obwohl es um die Haushaltssituation der Gemeinde wieder einmal aufgrund des hohen Defizits von über 2 Mio Euro im Ergebnisplan nicht gut bestellt ist, erweitern wir den Stellenplan und stellen zusätzliche finanzielle Mittel im bescheidenen Rahmen für die zukünftige Entwicklung unserer Gemeinde z.B. für etwaige IKEK-Projekte bereit. Wir erhalten uns damit die Chance, unsere Heimatgemeinde Kirchhundem trotz schwieriger finanzieller
Rahmenbedingungen für die Zukunft fit zu machen.

Noch befinden wird uns aktuell eher noch auf dem Weg des Bürokratieaufbaus als auf dem Weg des Abbaus. Denn mit den Stellenausweisungen belasten wir die Bürgerinnen und Bürgern mit jährlichen Personalkosten in Höhe von 260.000 Euro. Herr Bürgermeister, wir wünschen Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern viel Erfolg, die geplanten Vorhaben in die Tat umzusetzen.

Die CDU-Fraktion stimmt der Haushaltssatzung 2018, dem Haushaltsplan und dem Stellenplan mit der Maßgabe zu, dass unsere Anträge angenommen werden.

Meine Damen und Herren, zum Schluss möchte ich mich für die konstruktiven Beratungen bedanken, und zwar bei den Ratskolleginnen und –kollegen, bei dem Bürgermeister, Herrn Reinéry, und insbesondere beim Beigeordneten und Kämmerer, Herrn Middelhoff und Fachbereichsleiter Bauen, Herrn Jarosz, die beide uns im Rahmen unserer Haushaltsberatungen konstruktiv unterstützt haben. Ein besonderer Dank gilt auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung für ihre geleistete Arbeit und Unterstützung der politischen Arbeit mit zahlreichen Informations- und Beschlussvorlagen sowie dem weiterhin beispielhaften ehrenamtlichen Engagement in unserer Gemeinde. Darauf können
wir stolz sein, auch das ist ein unverzichtbarerer Baustein für die Zukunftsfähigkeit unserer Gemeinde.

Für unseren Beigeordneten und Kämmerer Tobias Middelhoff ist es heute der letzte Haushalt, den er nach 5 Jahren eingebracht hat und der zur Verabschiedung ansteht. Wir sagen Ihnen, Herr Middelhoff, Dir, lieber Tobias, danke für die konstruktive Zusammenarbeit mit vielen Begegnungen und Gesprächen seit Deinem Amtsantritt am 01.03.2013, eine Zeit, die du selbst mit vielen Höhen und auch einigen Tiefen bezeichnet hast. Vor Deiner Zeit
hatten wir einen Kämmerer, der uns erst in die Haushaltssicherung gerechnet hat und dann vorzeitig vor Ablauf der Wahlzeit verlassen hat. Du wirst uns auch 3 Jahre vor Ablauf Deiner Wahlzeit zum 01.04.2018 verlassen. Doch Du wirst der Kämmerer der Gemeinde Kirchhundem bleiben, der mit Bürgermeister Reinéry, der Politik, der Unternehmer- und
Bürgerschaft erreicht hat, die Haushaltssicherung zu verlassen dann zwei Jahresabschlüsse mit positiven Ergebnissen zu erzielen. Danke für diese 5 Jahre, alles Gute bei der neuen Herausforderung in der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) in Köln, der wir ja auch angehören, so dass zukünftige Begegnungen nicht ausgeschlossen sind.

Michael Färber

Vorsitzender CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Kirchhundem